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Hinweise zur Haltung von Frettchen
(Haltungsrichtlinien)
erarbeitet von Gisela Henke, Tierärztin des Frettchenclubs Berlin e.V.,
Ebersdorferstraße 96, 13581 Berlin, Tel. 030/331 21 65
mit der freundlichen Unterstützung von
Frau Dr. Weygandt Emserstr. 22
65195 Wiesbaden Tel.:0611/526199 Fax:0611/7247498
Herr Dr. Winkler 53797 Lohmar Tel.: 02246/912110
Herr Dr. Biedermann Großes Wert 19 89155 Erbach Tel:07305/7888
Allgemeines:
Frettchen sind durch Domestizierung aus dem Iltis entstanden. Sie sind
nur bedingt als Käfigtiere zu bezeichnen. Im Laufe der Entwicklung
sind Frettchen zu Rudeltieren geworden.
Es wird deshalb eine paarweise oder besser artgerechte Gruppenhaltung empfohlen.
Der Freilauf der Tiere mehrmals täglich (2 - 3 mal) über
mehrere Stunden (1 - 3 Stunden) ist wichtig für die Beobachtung
des Allgemeinbefindens der Tiere, deren körperliche und geistige
Entwicklung und ein ausgeglichenes Wesen. Die Art der Haltung kann
nicht die Anforderungen an den täglichen Freilauf beschränken.
Unterbringung:
Werden Frettchen nicht kontinuierlich frei in der Wohnung oder in einem
eigenen Zimmer gehalten, benötigen sie eine artgerechte
Unterbringung in einem Käfig in der Wohnung mit den
Mindestmaßen von 100 x 100cm Bodenfläche und einer Höhe
von 150 bis 200cm Höhe bzw. einer Mindestgrundfläche von 150
x 80cm bei einer Höhe von 120 bis 150cm. Der Käfig ist durch
mehrere gegen Abrutschen gesicherte Sprungbretter und/oder
Kletterröhren in zwei bis drei Etagen zu unterteilen.
Als Mindestausstattung des Käfigs sollten zwei oder mehr
Schlafmöglichkeiten in Form von Hängematte oder
Schlafhäuschen, zwei Katzentoiletten mit Einstreu, Wassernapf zum
Hängen sowie Fressnäpfe vorhanden sein. Heu und Stroh sollte
als Nestmaterial wegen Schimmelgefahr nicht verwendet werden; besser
geeignet sind nicht fadenziehende Baumwolltücher. Der
Käfigboden darf nicht eingestreut sein, da Frettchen ihr Futter
darin wälzen und ggf. Streu mitfressen können.
Bei entsprechend häufigem Freilauf (s. oben) können in einem
Käfig diesen Ausmaßes und dieser Ausstattung maximal 5 Tiere
gehalten werden.
Für die Haltung auf dem Balkon gelten die gleichen
Mindestmaße. Ein Süd- oder Westbalkon ist für die
dauerhafte Unterbringung auch bei ausgespannter Markise ungeeignet.
Zusätzlich muss eine Absicherung gegen Entweichen der Tiere und
gegen Abstürzen vorhanden sein und der Käfig oder der Balkon
gegen Einbruch von außen gesichert sein.
Bei einer Außenhaltung ist eine Einzeltierhaltung grundsätzlich abzulehnen.
Zusätzlich zur Mindestausstattung bei Wohnungshaltung soll in den
Sommermonaten eine mit Wasser gefüllte flache Schale, in den
Wintermonaten eine isolierte Schlafbox und eine am besten mit der
Schlafbox kombinierte und gut isolierte Futterhütte vorhanden
sein. Es muss darauf geachtet werden, dass weder Futter noch Wasser
einfrieren können. Evtl. kann mit Hilfe einer Wärmflasche die
Temperatur in der Futterkammer in Plusgraden gehalten werden.
Das
Maß einer Außenvoliere, in der sich die Tiere
überwiegend aufhalten sollen, muss mindestens 6m²
Grundfläche pro zwei Tiere betragen. Für jedes weitere Tier
ist ein weiterer
Quadratmeter notwendig. Es muss die Möglichkeit zum Graben gegeben
sein (60cm tiefes Erdreich), eine Hälfte des Geheges muss
ständig beschattet sowie vor Regen geschützt sein. So wie bei
Balkonhaltung ist eine Wasserschale bzw. eine winterfeste Hütte
notwendig. Die Tiere müssen am Entweichen gehindert werden
können und das Gehege gegen Einbruch gesichert sein.
Eine Ausstattung in mehreren Etagen und eine abwechslungsreich
gestaltete Einrichtung mit Spring-, Kletter- und
Spielmöglichkeiten sind wichtig für eine artgerechte
Unterbringung.
Gerade
bei isolierter Volierenhaltung sollte ein intensiver Kontakt zum
Menschen von täglich mehreren Stunden (2 - 3 Stunden) angestrebt
werden.
Eine Haltung oder gar Zucht in Kaninchenbuchten ist grundsätzlich abzulehnen.
Fütterung:
Futter und Wasser müssen kontinuierlich zur freien Verfügung bereitstehen.
In den Sommermonaten muss über einen rechtzeitigen Futteraustausch
nach ca. 8 Std. ein starker Befall mit Fliegeneiern, in den
Wintermonaten ein Einfrieren vermieden werden. Die Ernährung muss
artgerecht und abwechslungsreich, einem Raubtier angemessen sein.
Gruppenhaltung:
Für eine artgerechte Haltung in Gruppen ist eine Kastration
dringend anzuraten. Fähen, die nicht gedeckt werden sollen, sollen
grundsätzlich zur Vermeidung einer Dauerranz kastriert werden.
Pflege:
Die
Pflege beinhaltet die regelmäßige Reinigung der Katzenklos
(mindestens zweimal täglich), das Wechseln der Schlaftücher
(mindestens einmal pro Woche), das Krallenschneiden (nicht zu kurz) und
die Ohrreinigung ( jeweils ein- bis zweimal pro Monat).
Für eine längerfristige Unterbringung in Zoogeschäften lassen sich diese Empfehlungen
kaum verwirklichen, so dass sich alle Zoogeschäfte dem
Präsentationsverbot von Frettchen entsprechend den Läden des
Zoofachverbandes anschließen sollten.
Haltung von Farmfrettchen zur Pelzgewinnung oder zu Forschungszwecken:
Diese Tierhaltung ist im Europäischen Übereinkommen zum
Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung auf der 37.
Sitzung des ständigen Ausschusses am 22.6.1999
festgesetzt worden.
Zusätzlich
zum Nestkasten muss ihnen ein Käfig von einer Mindestfläche
von 2550cm² zur Verfügung stehen. Ab dem dritten Tier muss
die Fläche um jeweils 850cm² erweitert werden. Die Höhe
muss so ausreichend sein, dass sich die Tiere aufrichten können.
Die Käfige dürfen nicht übereinander angeordnet sein.
Tiere, die nicht ausgewachsen sind, dürfen nicht isoliert gehalten
werden. Zuchttiere, die ausnahmsweise in Paaren gehalten werden,
müssen angemessen überwacht werden.
Berlin, Juni 2010
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