© 03.02.2023 - Gisela Henke
Artgerechte Haltung
Frettchenhaltung setzt umfangreiche Fachkenntnisse voraus
FRETTCHEN
Abstammung:
•
Frettchen sind Raubtiere wie Hund und Katze
•
Frettchen gehören zu den Marderartigen
•
Frettchen wurden aus dem Iltis zu domestizierten
Haustieren gezüchtet. Frettchen sind keine Heimtiere
im Sinne von Käfigtieren sondern Haustiere.
Haltung:
Frettchen sind Rudeltiere, die deshalb mindestens zu zweit gehalten werden sollen.
Der Aufenthalt in einem Käfig soll auf ein Minimum beschränkt werden. Den Tieren muss
2
-
3
mal
tgl.
für
mindestens
2
Std.
Freilauf
in
der
Wohnung
gewährt
werden.
Da
sie
sehr
agil
und
neugierig
sind,
lieben
sie
die
Abwechslung
und
sollten
intensiv
am
Leben
des
Besitzers
teilnehmen
können.
Dies
ist
wichtig,
um
Verhalten
und
Gesundheitszustand
ausreichend
beurteilen
zu
können.
Frettchen
können
mit
Hunden
und
Katzen
vergesellschaftet
werden,
diese
ersetzen
aber
nicht
den
Artgenossen
als
Spielpartner.
Ungeeignet
sind
Nager,
Kaninchen
und
Vögel,
da
sie
als
Beutetiere
angesehen
werden.
Sie
toben
gerne
mit
Kindern,
die
tierartgerecht
mit
ihnen
umgehen
können.
Wichtig
ist,
dass
die
Eltern
sich
bei
der
Haltung
dieser
Tiere
nicht
aus
der
Verantwortung
ziehen.
Allein
gelassen
sind
Kinder
mit
der
Haltung
und
der
kritischen
Beurteilung
von
Zustand und Verhalten der Frettchen überfordert.
Käfig:
Die
im
Handel
erhältlichen
Käfige
sind
nur
bedingt
geeignet.
Es
ist
günstiger
nach
eigenen
Maßen
selbst
einen
Käfig
aus
gehobelten
Vierkanthölzern
und
punktverschweißtem
Draht
zu
bauen.
Zur
Ausstattung
gehören
mehrere
Schlafplätze
(Hängematte,
Schlafhäuser
mit
Kuscheltüchern),
Katzenklo
mit
Einstreu,
Trinknapf
(standfest
oder
zum
Hängen),
Fressnäpfe.
Der
Käfig
sollte
mehre
Etagen
haben,
die
mit
Drainageröhren
oder
Sprungbrettern
(mit
Leisten
gegen
Abrutschen
abgesichert)
verbunden
sind.
Hängematten
sichern
zusätzlich
gegen
Abstürzen.
Der
Käfig
sollte
lt.
Haltungsrichtlinien
ein
Mindestmaß
von
1
x
1
m
Bodenflächen
bei
1,5
-
2
m
Höhe oder 1,5 x 1 m Grundfläche bei einer Höhe von 1,2 - 1,5 m mit zwei bis drei Etagen haben.
Die
Haltung
ausschließlich
in
Freigehegen
oder
auf
dem
Balkon
ist
für
eine
ausreichende
Beobachtung
und
eine
artgerechte
Haltung
ungeeignet.
Auch
hier
müssen
die
Tiere
den
oben
geforderten
Freigang
in
der
Wohnung
haben.
Die
Grundfläche
des
Geheges
sollte
mindestens
6
m²
betragen
und
die
Tiere
die
Möglichkeit
zum
Buddeln
haben
(1
m
tief).
Es
ist
darauf
zu
achten,
dass
Futter
und
Wasser
bei
Minustemperaturen
nicht
einfrieren
(Terrarienheizung
einbauen
oder
kombinierte
Schlaf-Futterkiste).
Die
Tiere
müssen
am
Entweichen
gehindert
und
vor
Diebstahl
geschützt
werden.
Bei
der
abwechslungsreichen
Ausstattung
ist
in
Anlehnung
an
die
Käfigausstattung
der
Phantasie
keine
Grenze
gesetzt
(Bepflanzung,
Schaukelkörbe,
Planschbecken).
Gehege
oder
Balkon
dürfen
nicht
auf
der
Süd-
oder
Westseite
einer
zu
starken
Sonneneinstrahlung
ausgesetzt
sein.
Eine Markise schützt nicht, sondern fördert ein schlechtes Mikroklima.
Pflege:
Frettchen
brauchen
nicht
gebürstet
(außer
bei
extremem
Fellwechsel)
oder
gebadet
zu
werden,
sie
planschen
aber
gerne
in
einer
kleinen
Wasserwanne.
Die
Katzenklos
müssen
täglich
mehrere
Male
gereinigt,
der
Käfig
muss
einmal
täglich
gewischt
werden.
Mindestens
einmal
pro
Woche
müssen
die
Tücher
gewechselt
werden
(Frettchen
schleppen
gerne
ihr
Futter
ins
„Nest"
und
in
die
Wohnung).
In
der
Wohnung
müssen
mehre
Katzenklos aufgestellt werden.
Fütterung:
Für
Frettchen
muss
ständig
Futter
zur
freien
Verfügung
bereit
stehen.
Als
Raubtiere
benötigen
sie
überwiegend
Frischfleisch
(Rind,
Lamm,
Geflügel,
alles
roh
oder
gekocht,
Schweinefleisch
nur
gekocht),
frei
verfügbar
gutes
fetthaltiges
Trockenfutter,
wenig
Feuchtfutter
aus
Dose
oder
Frischebeutel,
wenig
Pflanzliches
(Gurke,
Paprika,
Melone).
Vorsicht,
Frettchen
können
schnell
zu
sturen
Nahrungsspezialisten
werden.
Es
darf
nicht
versucht
werden, sie durch Hungernlassen an ein anderes Futter zu gewöhnen.
Besonderheiten:
Die Tiere passen sich in ihrer Aktivität den Zeiten des Besitzers an.
Frettchen
werden
nicht
völlig
stubenrein.
Sie
lassen
sich
nicht
erziehen,
sondern
erziehen
ihren
Besitzer,
die
Wohnung frettchengerecht zu gestalten.
Um
die
Tiere
artgerecht
zu
mehreren
halten
zu
können,
müssen
sie
bei
Beginn
der
Geschlechtsreife
mit
ca.
9
Monaten
kastriert
werden.
Auch
bei
gleichgeschlechtlicher
Vergesellschaftung
müssen
sowohl
Rüden
(Rivalenkämpfe
unter
Unkastrierten)
als
auch
Fähen
(Gefahr
der
Dauerranz,
bereits
kurze
Zeit
nach
Ranzbeginn
möglich) kastriert werden.
Die Lebenserwartung beträgt bei Rüden ca. 7 Jahre, bei Fähen ca. 8 Jahre.
Gesundheitsvorsorge:
•
art- und raubtiergerechte Ernährung
•
Milchprodukte können zu Durchfall führen.
•
Gummiartiges (v.a. Oropax!) wird gerne als Fremdkörper aufgenommen.
Hungernlassen
führt
zu
Durchfall,
d.h.
auch
bei
bestehendem
Durchfall
auf
keinen
Fall
eine
Nulldiät
durchführen.
Krankheiten
sind
nicht
leicht
zu
erkennen,
deshalb
die
Tiere
beim
täglichen
Auslauf
und
bei
der
Futteraufnahme
gut beobachten.
Impfungen gegen Staupe und ggf. Tollwut
Literatur:
"Das Frettchen als Haustier in der Kleintiersprechstunde",Gisela Henke, ISBN 3-929744-16-3
"Frettchen", GU Tierratgeber, Gisela Henke, ISBN 978-3-8338-0869-2
"Quirlige Frettchen" von Martin Ulrich, Kosmos Verlag, ISBN 3-440-07764-0
"Frettchen", Harald Schwammer, Ulmer Verlag, ISBN 3-8001-7470-7
Im Internet:
www.tierarztpraxis-henke.de
Krankheiten
Haltung